Fluglärm

Das Problem Fluglärm wurde mit Sondervorschriften maßgeschneidert für die Bedürfnisse des Flughafen Wien einfach eliminiert, indem Verkehrsministerin Bures die „Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung“ – „LuLärmIV“ 2012 erlassen hat. Von einer „Schutz“-Verordnung zu sprechen ist allerdings ein Hohn: Diese Verordnung setzt Lärmgrenzwerte und -ermittlungsverfahren fest, die mit dem menschlichen Empfinden nichts zu tun haben und praktisch jede Belastung – auch in der Nacht – gestatten.

Die durch die LuLärmIV speziell für den Betrieb der 3. Piste Flughafen festgelegten Werte und Durchrechnungszeiträume sind derart, dass Fluglärm rechtlich quasi eliminiert wurde.

Fluglärmaufzeichnungen mit kalibriertem Gerät am Freitag, dem 9. Juni 2017.

Diese Fluglärmaufzeichnungen wurden am am Freitag, dem 9. Juni 2017 im 10. Bezirk in Wien mit einem kalibrierten Gerät gemacht. Sie zeigen Einzelschallereignisse zwischen 75 und 85 dBA, teilweise im Minutentakt. Trotzdem gilt dieses Wohngebiet für die Behörden nicht als fluglärmbelastet.

Erschwerend hinzu kommt die Entwicklung des Flughafen Wien zum Billig-Flughafen. Billig-Airlines setzen Flugzeuge mit veralteter oder vereinfachter Technologie ein, die erhöht dies Fluglärmbelastung.

Länger andauernder, massiver Lärm und auch kurzzeitige Starklärmereignisse wie Fluglärm sind nach rezenten Studien nachweislich ein gesundheitlicher Belastungsfaktor, erhöhen Bluthochdruck- und Herzinfarktrisiko sowie die Gefahr anderer koronarer Erkrankungen und führen zu reduzierter Leistungsfähigkeit oder psychischer Beeinträchtigung (Depressionen).