Steuerprivilegien

Die Luftfahrt ist steuerlich hoch subventioniert

Es klingt verrückt und ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig: Grundnahrungsmittel sind höher besteuert als Flugtickets. Unverzichtbarer Energiebezug (z.B. Strom, um Licht zum Arbeiten zu haben, Gas zum Heizen, um nicht zu erfrieren) ist hoch besteuert. Dem gegenüber erfreut sich die Luftfahrt unglaublicher Steuerprivilegien:

  • Alle Flüge, die Österreich verlassen, sind bei gleichzeitigem Vorsteuerabzug von der Umsatzsteuer befreit (§ 6 Abs 1 Z 3 lit d UStG); Ausnahme: innerösterreichische Flüge 13 % USt.
  • Flughäfen sind von der Grundsteuer befreit (§ 2 Z 9 lit b Grundsteuergesetz).
  • Kerosin ist von der Mineralölsteuer befreit (§ 4 Abs 1 Z 1 Mineralölsteuergesetz).
    Zum Vergleich: die Mineralölsteuer auf Benzin beträgt 0,482 Euro je Liter.
  • Flugtickets unterliegen nur der Flugabgabe:
    Diese lächerlich geringe Steuer wurde im Frühjahr 2017 halbiert  (BGBl I 2017/44) und wird ab 1. Jänner 2018 betragen wie folgt: EUR 3,50 für die überwiegende Zahl der Flüge (Kurzstrecke: innereuropäisch, aber auch Teile des Nahen Ostens), EUR 7,50 für die Mittelstrecke (z.B. Zentralasien, Zentralafrika) und EUR 17,50 für die Langstrecke (z.B. USA, Asien), Transfer- und Transitpassagiere ausgenommen.